Was ist eine Reerdigung?
Die Reerdigung ist eine Transformation, bei der der menschliche Körper in einem speziellen, sargähnlichen Behältnis – dem Kokon – auf eine pflanzliche Mischung aus Heu, Stroh und Grünschnitt gebettet wird. Durch mikrobiologische Prozesse wird der Körper innerhalb von 40 Tagen in fruchtbare Erde umgewandelt. Dieser Umwandlungsvorgang wird sorgfältig überwacht, um eine vollständige und hygienische Transformation der organischen Materie im Kokon zu gewährleisten.
Gute Gründe für die ökologische Bestattungsalternative
Sanfter Abschied
Die Reerdigung basiert auf einem der ältesten Prozesse der Welt: Natürliche Mikroorganismen transformieren den menschlichen Körper nach dem Tod in fruchtbare Humuserde.
Ökologisch sinnvoll
Die neue Erde enthält wertvolle Pflanzennährstoffe und Mineralien, die den Boden verbessern. Fossile Brennstoffe werden bei einer Reerdigung nicht verbraucht.
Zeit für Trauer
40 Tage dauert eine Reerdigung – das bringt wertvolle Ruhe in den Bestattungsprozess. Zeit, in der Trauer und persönliche Verabschiedungswünsche reifen können.
Wissenswertes zur Reerdigung in Nordrhein-Westfalen
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Ist die Reerdigung in Nordrhein-Westfalen erlaubt?
In Nordrhein-Westfalen ist die Durchführung der Reerdigung derzeit nicht gestattet. Schleswig-Holstein hat als erstes und bislang einziges deutsches Bundesland eine gesetzliche Grundlage für die Erprobung und Durchführung der Reerdigung als neue Bestattungsart geschaffen. Die Ergebnisse aus der Erprobungsphase können auch in Nordrhein-Westfalen als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden.
Wenn Sie sich für die Einführung der Reerdigung in Nordrhein-Westfalen engagieren wollen, ist es am hilfreichsten, wenn Sie mit den Landtagsabgeordneten Ihres Wahlkreises über die Reerdigung sprechen: Hören diese den Wählerwunsch nach einer ökologischen Bestattung oft genug, werden sie sich mit dem Thema befassen. Hier finden Sie eine Briefvorlage für Abgeordnete des Landtags, die Sie gerne persönlich anpassen können.
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Wo kann die Reerdigung in Nordrhein-Westfalen stattfinden?
Aktuell kann eine Reerdigung nicht in Nordrhein-Westfalen stattfinden. In Schleswig-Holstein gibt es zwei Alvarien. Ein Alvarium ist ein Gebäude, in dem die Reerdigung durchgeführt wird. Auf dem Neuen Friedhof in Mölln sowie auf dem Kieler Parkfriedhof Eichhof stehen insgesamt sieben Kokons für Reerdigungen zur Verfügung. Einen Überblick über unsere Alvariumsstandorte sowie Partner-Bestattungsinstitute und -Friedhöfe erhalten Sie auf unserer Standort-Karte.
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Was kostet eine Reerdigung in Nordrhein-Westfalen?
Eine Reerdigung kostet 2.900 € (inkl. MwSt.). Hinzu kommen die Bestattungsdienstleistungen des begleitenden Bestattungsinstitutes und die Kosten für die Grabstelle, die vom jeweiligen Friedhof festgelegt werden. Die Kosten für eine Reerdigung können Sie über ein Treuhandkonto mit der MEINE ERDE-Vorsorge schon heute finanziell absichern.
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Brauche ich für eine Reerdigung ein Bestattungsinstitut?
MEINE ERDE ist kein Bestattungsinstitut, sondern bietet als Unternehmen die Durchführung von Reerdigungen an den Alvariumsstandorten an. Dienstleistungen wie die Überführung der Verstorbenen, die Totenversorgung sowie die Organisation der gewünschten Trauerfeierlichkeiten übernimmt das begleitende Bestattungsinstitut. Auf unserer Standort-Karte finden Sie Partner-Bestattungsinstitute – auch in Nordrhein-Westfalen –, die eine Reerdigung anbieten und begleiten.
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Kann die neue Erde in Nordrhein-Westfalen beigesetzt werden?
Derzeit kann die neue Erde in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg beigesetzt werden. In Nordrhein-Westfalen ist das bislang leider noch nicht möglich. Die neue Erde unterliegt dabei in Deutschland genauso wie die Asche aus der Kremation der Bestattungs- und Friedhofspflicht.
Friedhöfe sind ein wichtiger Bestandteil bei der Reerdigung: Hier befinden sich nicht nur die ersten Alvarien in freien Kapellen, innovative Friedhöfe wie der Friedhof Elmshorn entwickeln auch zeitgemäße, naturnahe Reerdigungsgrabstellen. Auf unserer Standort-Karte können Sie unsere Partner-Friedhöfe einsehen.
Der Ablauf bei einer Reerdigung
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01
TodesfallNach der ersten Abschiednahme, der Totenwache, überführt das beauftragte Bestattungsinstitut die verstorbene Person in seine Räumlichkeiten. Dort wird der Körper gewaschen und in ein Tuch gehüllt. -
02
AbschiednahmeNun können sich An- und Zugehörige von ihrem/ihrer Verstorbenen verabschieden – z. B. im Bestattungsinstitut oder auch bei der Einbettung in den Kokon, wo Blumen als natürliche Beigabe stets willkommen sind. -
03
ReerdigungDie Reerdigung findet in einem Alvarium auf dem Friedhof statt. Mit dem Schließen des Kokons startet die vierzigtägige Transformation. Anschließend wird die neue Erde in ein Naturfasertuch eingeschlagen. -
04
BestattungDas Bestattungsinstitut bringt die neue Erde zum gewünschten Friedhof. Dort wird sie in eine Reerdigungsgrabstelle eingebracht. Die Abschiednehmenden können das Grab mit den Lieblingsblumen bepflanzen.
Wie Sie für Ihre Reerdigung vorsorgen können
Wenn Sie sich für die Reerdigung als ökologische Bestattungsalternative entschieden haben, können Sie mit einer Bestattungsvorsorge Ihren Abschied selbstbestimmt gestalten. Neben einer Reerdigungsverfügung, in der Sie Ihren Willen hinterlegen, können Sie auch finanziell vorsorgen.