In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg kann die neue Erde aus der Reerdigungen grundsätzlich auf allen kirchlichen und kommunalen Friedhöfen beigesetzt werden, auf denen auch klassische Erdbestattungen stattfinden – sofern die Friedhofsverwaltung zustimmt. Auf unserer Übersichtskarte sehen Sie alle Friedhöfe, die bereits jetzt Reerdigungsgrabstellen anbieten. Ist der Wunschfriedhof der Vorsorgenden oder Hinterbliebenen nicht dabei, empfehlen wir in diesen drei Bundesländern, bei diesem anzufragen, ob die Einbringung der neuen Erde möglich ist.
Ein besonderes Angebot für Reerdigungsgräber sind die Lebenswiesen auf unseren norddeutschen Partnerfriedhöfen. Diese pflegefreien und halbanonymen Grabfelder unterstützen als naturbelassene Langgraswiesen die Artenvielfalt. Zugleich gibt es dort für Interessierte die Möglichkeit, ergänzend einen Erinnerungsbaum hinzuzubuchen.