Im Einklang mit der gesetzlichen Friedhofspflicht wird die neue Erde nach Abschluss der Transformation auf einem Friedhof beigesetzt. Grundsätzlich ist die Reerdigungsbeisetzung auf allen kirchlichen und kommunalen Friedhöfen möglich, auf denen klassische Erdbestattungen stattfinden, wenn die prüfenden Landesbehörden und der Friedhof zugestimmt haben. Aktuell ist das auf Friedhöfen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg möglich. Genaueres zur Aushubtiefe, Ruhefristen und Gebühren legen die Friedhöfe in ihren Friedhofssatzungen fest. Hier finden Sie eine Liste von Friedhöfen, die schon heute Reerdigungsgrabstellen anbieten.
Auf unseren Partnerfriedhöfen in Norddeutschland bieten wir pflegefreie Grabstellen auf einer Lebenswiese an – einer naturnah bewirtschafteten Langgraswiese als Grabfeld für Reerdigungen. Dort ist ergänzend auch ein Erinnerungsbaum, der später am Wunschgedenkort, bspw. den heimischen Garten, gepflanzt werden kann, möglich. Die Grabstelle bleibt als öffentlich zugängliche Ruhestätte erhalten, die von den Trauernden weiterhin besucht werden kann.