Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache. Auch wenn die Reerdigung in Ihrem Bundesland derzeit noch nicht möglich ist, können Sie sich für diese Bestattungsform entscheiden. Eine Übersicht zum Stand der Legalisierung in den einzelnen Bundesländern finden Sie auf der Website der Stiftung Reerdigung.
Wenn Sie eine Reerdigung wünschen, sollten Sie vorab folgende Fragen für sich klären und diese ggf. mit Ihren An- und Zugehörigen besprechen:
Sind Sie bereit, den Überführungsweg vom Sterbeort zum Alvarium – derzeit in Kiel oder Mölln (Schleswig-Holstein) – in Kauf zu nehmen?
Ist es für Sie und Ihre Hinterbliebenen vorstellbar, nicht am Wohnort, sondern in Norddeutschland beigesetzt zu werden?
Unsere Empfehlung: Hinterlegen Sie in Ihrer Bestattungsverfügung zusätzlich eine alternative Bestattungsmethode, falls eine Reerdigung oder die Beisetzung der neuen Erde zum Zeitpunkt Ihres Todes in Ihrem Bundesland noch nicht möglich sein sollte. In unserer kostenlosen Reerdigungsverfügung sind diese Angaben bereits vorgesehen.
Wenn Ihr Wunsch nach einer Reerdigung stärker wiegt als der nach einem wohnortnahen Beisetzungsort, haben Sie zwei Möglichkeiten, finanziell und organisatorisch für Ihre Reerdigung vorzusorgen:
Mit dem Komplettpaket Einfach Erde: Gemeinsam mit einem Bestattungspartner bieten wir ein Gesamtpaket an, das alle wesentlichen Leistungen einer einfachen Reerdigungsbestattung umfasst – einschließlich einer pflegefreien, naturnahen Grabstelle auf der Lebenswiese unseres Partnerfriedhofs bei Schwerin. Die pauschalen Kosten dieses Bestattungspakets liegen bei 4.250 Euro (inkl. MwSt.). Hinzu kommen die Überführungskosten, die sich nach der Entfernung vom Sterbeort zum Alvarium richten.
Mit einer Bestattungsvorsorge bei einem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl: Wenn Sie eine persönliche Betreuung bevorzugen oder individuelle Abschieds- und Friedhofswünsche haben, kann Ihnen eines unserer Partner-Bestattungsinstitute in Ihrer Nähe ein individuelles Angebot für Ihre Reerdigungsbestattung erstellen.