
Im Trauerfall
Sie haben einen geliebten Menschen verloren oder bereiten selbst aktiv Ihre Abschiednahme vor? Hier finden Sie alle Informationen für den Trauerfall.
Vorbereitend für Ihr Gespräch mit dem Bestattungsinstitut können Sie sich unseren Wegweiser im Trauerfall ausdrucken oder sich unter 030.209 655 888 individuell zum Ablauf einer Reerdigung informieren.
Die Reerdigung im Bestattungsprozess
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01
TodesfallNach der ersten Abschiednahme am Sterbebett überführt das beauftragte Bestattungsinstitut die verstorbene Person in seine Räumlichkeiten. Dort wird der Körper gewaschen und in ein Tuch gehüllt. -
02
AbschiednahmeNun können sich An- und Zugehörige von ihrem/ihrer Verstorbenen verabschieden – z. B. im Bestattungsinstitut oder auch bei der Einbettung in den Kokon, wo Blumen als natürliche Beigabe stets willkommen sind. -
03
ReerdigungDie Reerdigung findet in einem Alvarium statt. Dort startet mit dem Ver- und Anschließen des Kokons die vierzigtägige Transformation. Anschließend wird die neue Erde in ein Naturfasertuch eingeschlagen. -
04
BeisetzungDas Bestattungsinstitut bringt die neue Erde zum gewünschten Friedhof. Dort wird sie in eine Reerdigungsgrabstelle eingebracht. Die Abschiednehmenden können das Grab mit den Lieblingsblumen bepflanzen.
Wo eine Reerdigung aktuell möglich ist
Die Durchführung einer Reerdigung ist ausschließlich in unseren beiden Alvariumsstandorten in Kiel und Mölln, Schleswig-Holstein, möglich. Die neue Erde darf zusätzlich zu Schleswig-Holstein auch auf Friedhöfen in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern beigesetzt werden. Partner-Bestattungsinstitute für die Begleitung einer Reerdigung finden Sie bereits in ganz Deutschland.

Eine Reerdigung kostet 2.900 Euro
Bei einer Reerdigung haben Sie keine Ausgaben für Sarg und Urne, da unser Kokon immer wieder verwendet werden kann. Wie Sie Ihre Trauerfeier und die Grabstelle gestalten und was diese kosten sollen, können Sie gemeinsam mit Ihrem Bestattungsinstitut entscheiden.
das Bestattungsinstitut verständigen
eine:n Ärztin oder Arzt für die Ausstellung des Totenscheins hinzuziehen
ggfs. den oder die Religionsvertreter:in benachrichtigen
An- und Zugehörige informieren
sich mit der Bestattungsverfügung vertraut machen

Erste Schritte im Trauerfall
Ist Ihnen bekannt, dass Sie von Ihrer oder Ihrem Verstorbenen in den meisten Bundesländern 24 bis 36 Stunden lang zu Hause Abschied nehmen können? Sie haben also Zeit, den Todesfall angemessen auf sich wirken zu lassen, bevor Sie mit dem organisatorischen Teil beginnen.
Die Reerdigung in fünf Schritten
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01
Der Kokon wird mit Substrat, bestehend aus Heu, Stroh und Luzernen, bis zur Hälfte gefüllt. -
02
Die verstorbene Person wird, bedeckt von einem Leichentuch, auf das Substrat gebettet. -
03
Die Hinterbliebenen können Blumen oder auch Abschiedsbriefe aus Naturpapier beigeben. -
04
Anschließend wird der/die Verstorbene mit Substrat bedeckt, dabei das Tuch sanft entfernt. -
05
Nun machen sich die Mikroorganismen ans Werk und wandeln alles Organische in neue Erde um.
Häufige Fragen
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Wie finde ich ein Bestattungsinstitut, das die Reerdigung anbietet?
Hier finden Sie Partner-Bestattungsinstitute, bei denen Sie sicher sein können, dass diese die Reerdigung bereits in ihren Leistungskatalog aufgenommen haben. Sie können natürlich auch zu dem Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens gehen und dort nachfragen. Wir unterstützen und beraten alle Bestattungsinstitute, die eine Reerdigung durchführen möchten. -
Wo ist eine Reerdigung möglich?
Bei der Durchführung der Reerdigung ist sichergestellt, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Schleswig-Holstein ermöglicht die Reerdigung als erstes Bundesland in einer gesetzlichen Erprobungsphase. MEINE ERDE ist der bisher einzige Anbieter der Reerdigung in Deutschland. Die Einbringung der neuen Erde ist bereits auf Friedhöfen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern möglich. Die Stiftung Reerdigung setzt sich dafür ein, dass sukzessive Reerdigungen in weiteren Bundesländern möglich werden.
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Was kostet eine Reerdigung?
Eine Reerdigung kostet 2.900 Euro (inkl. Mwst.). Bei einer Reerdigung fallen keine Kosten für einen Sarg und eine Urne an, da der Kokon bis zu 20 Jahre lang wiederverwendet werden kann. Wie Sie Ihre Trauerfeier und die Grabstelle gestalten, und was diese kosten sollen, können Sie gemeinsam mit Ihrem Bestattungsinstitut entscheiden.
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Können Angehörige bei der Reerdigung anwesend sein?
Angehörige sind während der Einbettung in den Kokon herzlich willkommen. Zu bestimmten Besuchszeiten können Angehörige auch während der Transformation im Alvarium anwesend sein. -
Wie viel neue Erde ensteht durch eine Reeerdigung?
Durch die Beigabe von Substrat, bestehend aus Stroh und Grünschnitt, welches für den Prozess unabdingbar ist, erhöht sich das Volumen der entstehenden Erde – auf circa das Anderthalbfache des menschlichen Körpers. Für die Bestattung auf dem Friedhof ist das unproblematisch, da sich das Volumen der neuen Erde in der etwa 70 cm tiefen Grabstelle gleichmäßig verteilt und somit mit den üblichen Grabmaßen gearbeitet werden kann.
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Wo kann die neue Erde beigesetzt werden?
Im Einklang mit der gesetzlichen Friedhofspflicht wird die neue Erde nach Abschluss der Transformation auf einem Friedhof Ihrer Wahl eingebracht. Grundsätzlich ist die Reerdigung auf allen kirchlichen und kommunalen Friedhöfen möglich, auf denen klassische Erdbestattungen stattfinden, wenn die prüfenden Landesbehörden und der Friedhof zugestimmt haben. Aktuell ist das auf Friedhöfen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg möglich. Genaueres zur Aushubtiefe, Ruhefristen und Gebühren legen die Friedhöfe in ihren Friedhofssatzungen fest. Hier finden Sie eine Liste von Friedhöfen, die schon heute Reerdigungsgrabstellen anbieten.
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Welche Personen können nicht reerdigt werden?
Aktuell können in unseren Kokons verstorbene Personen bis zu einem Körpergewicht von 110 kg und einer Körpergröße bis 2 m reerdigt werden. Wenn ein Körper einbalsamiert oder als Körperspende für die medizinische Ausbildung chemisch konserviert wurde, ist eine Reerdigung nicht mehr möglich. Auch bei sehr seltenen, meldepflichtigen Infektionskrankheiten wie Ebola oder Prionen müssen wir eine Anfrage ablehnen. Verstorbene mit diesen seltenen Infektionskrankheiten werden in Deutschland einer Feuerbestattung zugeführt und werden weder erdbestattet noch reerdigt.
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Wie liegt der/die Verstorbene im Kokon?
Wir gehen, wie wir gekommen sind. Der oder die Verstorbene wird unbekleidet, aber aus Pietätsgründen stets mit einem Tuch bedeckt, in den Kokon gebettet. Das Tuch wird dann von den Füßen aufwärts nach und nach angehoben und die verstorbene Person mit dem pflanzlichen Substrat bedeckt. Am Ende liegt sie mit Substrat bedeckt im Kokon. Auf Wunsch können die Angehörigen bei der Einbettung dabei sein und z.B. Blumen als Beigaben in den Kokon geben.