Kann ich mich reerdigen lassen, obwohl die Reerdigung in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht erlaubt ist?
Auch wenn die Durchführung der Reerdigung in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht möglich ist, können Sie sich für eine Reerdigung entscheiden – mit einer Überführung nach Schleswig-Holstein. Die Beisetzung der Erde ist in Mecklenburg-Vorpommern bereits auf allen Friedhöfen mit Erdbestattungen möglich, sofern die Friedhofsverwaltung zustimmt. Wenn Sie für Ihre Reerdigung in Mecklenburg-Vorpommern vorsorgen wollen, Ihnen stehen zwei Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge offen:
Das Komplettpaket Einfach Erde: Gemeinsam mit einem Bestattungspartner bieten wir ein Gesamtpaket an, das alle wesentlichen Leistungen einer einfachen Reerdigungsbestattung umfasst – einschließlich einer pflegefreien Grabstelle auf der Lebenswiese unseres Partnerfriedhofs bei Schwerin. Die Kosten betragen 4.250 Euro (inkl. MwSt.); hinzu kommen fallabhängige Überführungskosten je nach Entfernung zum Alvarium.
Eine Bestattungsvorsorge bei einem Institut Ihrer Wahl: Wenn Sie eine persönliche Betreuung bevorzugen oder individuelle Abschieds- und Friedhofswünsche haben, kann eines unserer Partner-Bestattungsinstitute in Ihrer Nähe ein individuelles Angebot für Ihre Reerdigungsbestattung erstellen. Auf dieser Karte finden Sie über die Postleitzahlen-Suche Institute in Ihrer Region, die bereits heute Reerdigungsbestattungen anbieten.