Berlin/Den Haag, 2. Oktober 2025 – Der Nationale Gesundheitsrat der Niederlande hat heute seine Bewertung der Reerdigung („humaan composteren“/„veraarden“) veröffentlicht. Eine Empfehlung des Rates ist Voraussetzung für die Aufnahme einer neuen Bestattungsart in das niederländische Bestattungsgesetz.
Bereits 2020 hatte der Gesundheitsrat sich erstmals mit der Thematik befasst, konnte jedoch keine Aussage treffen, da international noch keine Erfahrungswerte und Forschungsdaten vorlagen. Nun wurde er 2025 vom Ministerium für Inneres und Königreichbeziehungen nach vielen Anfragen aus der Bevölkerung mit einer Neubewertung beauftragt. Für die Empfehlung einer neuen Bestattungsart prüft der Rat drei Kriterien: Würde, Nachhaltigkeit und Sicherheit.
Der aktuelle Bericht kommt zu folgenden Ergebnissen:
Würde: Die Reerdigung erfüllt die Anforderungen an eine würdevolle Bestattung.
Nachhaltigkeit: Der Gesundheitsrat stellt fest, dass es keinen Grund zur Annahme gibt, die Reerdigung sei weniger nachhaltig als eine Erd- oder Feuerbestattung. Eine abschließende Einschätzung sei noch nicht möglich, diese hänge auch davon ab, wie die entstehende Erde in den Niederlanden zukünftig verwendet werden dürfe.
Sicherheit: Der Gesundheitsrat stellt fest, dass es bislang nur in Deutschland unabhängige wissenschaftliche Forschung zur Reerdigung gibt und hebt die Transparenz des Anbieters MEINE ERDE hervor. Für seine Bewertung hat der Gesundheitsrat die erste veröffentlichte Peer-Review-Studie einer Forschergruppe der Universität Leipzig aus dem Januar 2024 herangezogen, die mit einer noch geringen Probenzahl durchgeführt wurde. Im Bericht heißt es: „Die Kommission [des Gesundheitsrats] empfiehlt dem Gesetzgeber, die Untersuchung neuer Formen der Bestattung rechtlich zu ermöglichen.“
Neuere Daten noch nicht berücksichtigt
MEINE ERDE bedauert, dass die im September 2025 veröffentlichten interdisziplinären Forschungsergebnisse des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Leipzig zu 37 Reerdigungsprozessen nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Diese belegen die Unbedenklichkeit für Mensch und Umwelt. Auch zusätzliche Laboruntersuchungen zu Abluft, Raumluft und Hygienisierung der Erde liegen inzwischen vor, die ebenfalls nicht in die Bewertung des niederländischen Gesundheitsrats eingeflossen sind.
Auf Grundlage aller vorliegenden Daten kam die Landesregierung Schleswig-Holstein am 11. September 2025 zu einem anderen Ergebnis als der niederländische Gesundheitsrat: Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz- und Gesundheit, berichtete dem Sozialausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags: „Abschließend kann festgehalten werden, dass sich aus bestattungsrechtlicher Sicht und im Hinblick auf die Vorgaben des Zulassungsbescheides aufgrund der vorliegenden Ergebnisse keine Bedenken gegenüber der Fortführung der laufenden Erprobung und dem Verfahren an sich ergeben. Insbesondere bestätigt sich die Erwartung, dass im Rahmen des Verfahrens keine besonderen Gefährdungen für Mensch und Umwelt festzustellen sind.“
Abgeordnete der Fraktionen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD sprachen sich für eine dauerhafte gesetzliche Verankerung der Reerdigung in Schleswig-Holstein aus.
Positiv: Empfehlung zur rechtlichen Zulassung der Forschung
Erfreulich ist, dass der Gesundheitsrat – ähnlich wie Schleswig-Holstein – ausdrücklich die rechtliche Zulassung von Forschung und Erprobung neuer Bestattungsformen empfiehlt.
Karien Stronks, Vorsitzende des Gesundheitsrats, berichtet im Gespräch mit dem NRC von der hohen Nachfrage in der niederländischen Bevölkerung und zieht das Fazit: „2020 lautete die Antwort: Wir wissen nichts. Jetzt lautet sie: Wir müssen nach mehr Daten suchen – wie gehen wir das an?“ Und weiter: „Das ist kein klares Nein [zur Reerdigung], sondern ein Anreiz für das Ministerium.“
Jenneke Haaksma, Vorsitzende der Verbraucherinitiative Stichting Veraarden:
„Natürlich hatten wir gehofft, dass die Reerdigung bald möglich sein würde, insbesondere für diejenigen, die diesen Wunsch kurzfristig haben. Denn das gesellschaftliche Bedürfnis nach natürlichen Bestattungsoptionen ist sehr lebendig. Wir freuen uns besonders über die Empfehlung, rechtlichen Spielraum auch für inländische Forschung zu schaffen; dies wird uns nicht nur Erkenntnisse, sondern auch wertvolle Erfahrungen liefern.”
Pablo Metz, Geschäftsführer von MEINE ERDE:
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Nationale Gesundheitsrat der Niederlande die Würde der Reerdigung klar bestätigt hat. Dass die neuesten Forschungsergebnisse noch nicht berücksichtigt werden konnten, ist bedauerlich – zugleich sehen wir darin die Chance, den wissenschaftlichen Dialog zwischen Deutschland und den Niederlanden weiter zu vertiefen. Schleswig-Holstein hat vorgemacht, wie Forschung, Politik und Praxis gemeinsam eine Lösung für die Menschen entwickeln. Nun können auch in den Niederlanden die nächsten Schritte gegangen werden.“
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Quellen:
Bericht des Nationalen Gesundheitsrats der Niederlande: De Gezondheidsraad, 2.10.2025
Einordnung durch Karien Stronks (Vorsitzende des Nationalen Gesundheitsrats): NRC, 2.10.2025
Einordnung durch Jenneke Haaksma (Vorsitzende der Stichting Veraarden): Stichting Veraarden, 2.10.2025
Pressekontakt: Pablo Metz, presse@meine-erde.de, 030 209 655 888 – 4