Schleswig-Holstein auf dem Weg zur gesetzlichen Verankerung der Reerdigung

Berlin/Kiel, 16. September 2025 – Die Reerdigung steht in Schleswig-Holstein kurz vor der dauerhaften Anerkennung als dritte Bestattungsart neben Erd- und Feuerbestattung. Das Ministerium für Justiz und Gesundheit teilte in einer Sitzung des Sozialausschusses am 11. September mit, dass die im Rahmen der gesetzlichen Erprobung vorgelegten Untersuchungsergebnisse die Unbedenklichkeit des Verfahrens bestätigen. Auch die umfassende Forschung wurde ausdrücklich anerkannt. Die wissenschaftlichen Ergebnisse zeigen, dass keine Gefahren für Mensch und Umwelt erkennbar seien. Daraufhin sprachen sich die Fraktionen der CDU, Bündnis 90/die Grünen und der SPD für eine gesetzliche Verankerung der Reerdigung aus.

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Justiz- und Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) erklärte im Ausschuss: „Abschließend kann festgehalten werden, dass sich aus bestattungsrechtlicher Sicht und im Hinblick auf die Vorgaben des Zulassungsbescheides aufgrund der vorliegenden Ergebnisse keine Bedenken gegenüber der Fortführung der laufenden Erprobung und dem Verfahren an sich ergeben. Insbesondere bestätigt sich die Erwartung, dass im Rahmen des Verfahrens keine besonderen Gefährdungen für Mensch und Umwelt festzustellen sind.“

Pablo Metz, Geschäftsführer des Reerdigungsanbieters MEINE ERDE, sieht im Bericht des Ministeriums und der politischen Unterstützung einen Durchbruch: „Das ist ein historischer Schritt. Schleswig-Holstein hat die Reerdigung in der Erprobungsphase sehr eingehend geprüft. Nun hat erstmals ein Landesparlament den Anstoß gegeben, die Reerdigung ins Bestattungsgesetz aufzunehmen. Damit wird möglich, was viele Menschen sich wünschen: eine würdevolle und ökologisch sinnvolle dritte Bestattungsalternative. Die erfolgreiche Evaluation kann nun auch weiteren Bundesländern als Grundlage dienen, die Reerdigung zu ermöglichen.“

Der Bericht der Landesregierung in Kiel hat auch Signalwirkung für weitere Bundesländer. Bereits aus 11 Bundesländern wurden Menschen in Schleswig-Holstein reerdigt. Derzeit beraten weitere Bundesländer über Reformen des Bestattungsrechts. Mit der erfolgreichen Erprobung in Schleswig-Holstein rückt ein bundesweiter Durchbruch näher. 

Die Reerdigung wird seit 2022 im Rahmen eines Pilotprojekts in Schleswig-Holstein durchgeführt. Forschende des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Leipzig erforschen die Reerdigung und informieren das zuständige Ministerium für Justiz und Gesundheit über die wissenschaftlichen Ergebnisse. Die aus dem Prozess hervorgehende Erde darf bereits heute auch in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern beigesetzt werden.

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Hier können Sie Pressebilder der Alvarien in Mölln und Kiel herunterladen: Pressebilder

Animiertes Erklärvideo zur Reerdigung

Kartenansicht der Alvarien, Partner-Bestattungsinstitute und Friedhöfe: www.meine-erde.de/standorte 

Zur Reerdigung:
Die Reerdigung ist eine neue Bestattungsform, bei der der Körper der verstorbenen Person in einem sargähnlichen Kokon in 40 Tagen in Erde transformiert wird. Die neue Erde wird dann auf einem Friedhof beigesetzt. Auf dieser fruchtbaren Erde kann neues Pflanzenleben gedeihen. MEINE ERDE ist der europaweit erste Anbieter der neuen Bestattungsform Reerdigung.
In Mölln wurde im Februar 2022 das erste Alvarium Europas eröffnet. Zunächst wurde die Reerdigung in einer zweijährigen Pilotphase in Form einer behördlichen Duldung angeboten. Auf Basis der Erkenntnisse aus der Pilotphase verabschiedete der Landtag im Januar 2024 einstimmig eine neue Öffnungsklausel im Bestattungsgesetz, die nun die Erprobung bisher gesetzlich noch nicht geregelter Bestattungsformen wie der Reerdigung ermöglicht. Die Reerdigung wird aktuell in zwei Alvarien (Kiel und Mölln) in Schleswig-Holstein durchgeführt. 

Pressekontakt MEINE ERDE: Olga Perov, presse@meine-erde.de, Tel. 030 209 655 888