Schleswig-Holstein unterstützt weiterhin die Reerdigung – Landesregierung genehmigt Erprobungsphase auf Basis von Gesetzesänderung

Berlin, 10.06.2024 – Nach einer zweijährigen Pilotphase werden Reerdigungen in Schleswig-Holstein ab Juni nun auf Basis des angepassten Bestattungsgesetzes durchgeführt. Das Ministerium für Justiz und Gesundheit hat die Fortsetzung der Erprobung der Bestattungsform Reerdigung in Schleswig-Holstein genehmigt. Vorausgegangen war im Januar eine Änderung des Bestattungsgesetzes, die die Erprobung neuer Bestattungsarten gesetzlich regelt. Die Änderung wurde von allen Fraktionen im Landtag einstimmig beschlossen. 

Heller Raum für die Einbettung in Mölln Reerdigung
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Die Reerdigung ist eine ökologische Bestattungsart, bei der der Körper der verstorbenen Person durch die natürlichen Mikroorganismen in 40 Tagen in Humuserde transformiert wird. Der europaweit erste Anbieter dieser neuen Bestattungsform, MEINE ERDE, bietet die ökologische Bestattungsform in Schleswig-Holstein nun an zwei Standorten in sogenannten Alvarien in Mölln und Kiel an.

»In Vorbereitung auf die neue Erprobungsphase haben wir weitere Kokons in unseren beiden Alvarien aufgestellt. So können wir diese ökologische Bestattungsform nun mehr Menschen anbieten«, erklärt Pablo Metz, Co-Gründer von MEINE ERDE. In Mölln stehen ab sofort vier und in Kiel drei Kokons in Kapellen auf kirchlichen Friedhöfen. »Mit der Öffnung seines Bestattungsgesetzes für die Erprobung neuer Bestattungsformen ermöglicht Schleswig-Holstein den ökologischen Wandel im Bestattungswesen, den sich viele Menschen wünschen. Das Land ist ein Vorbild für weitere Bundesländer und unsere europäischen Nachbarn, wie Innovationen in der Bestattungskultur gefördert werden können.« 

Pastorin Hilke Lage von der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Mölln, zu der der Neue Friedhof mit dem Alvarium in Mölln gehört, betont: »Wir freuen uns, dass das Alvarium in unserer Friedhofskapelle Menschen eine weitere Form der Bestattung ermöglicht. Uns erreichen aus der Gemeinde immer wieder Anfragen zur Reerdigung. Als ökologische Bestattungsform passt sie gut zum Gedanken der Bewahrung der Schöpfung.«  

In Mölln wurde im Februar 2022 das erste Alvarium Europas eröffnet. Zunächst wurde die Reerdigung in einer zweijährigen Pilotphase in Form einer behördlichen Duldung angeboten. Im August 2023 eröffnete MEINE ERDE ein zweites Alvarium auf dem Kieler Parkfriedhof Eichhof mit zwei Kokons. In der Pilotphase wurden insgesamt 16 Reerdigungen abgeschlossen. Die neue Erde darf auf Friedhöfen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern beigesetzt werden. Auf Basis der Erkenntnisse aus der Pilotphase verabschiedete der Landtag im Januar 2024 einstimmig eine neue Öffnungsklausel im Bestattungsgesetz, die nun die Erprobung bisher gesetzlich noch nicht geregelter Bestattungsformen wie der Reerdigung für bis zu fünf Jahre ermöglicht. Die Begleitforschung für die Reerdigung wird durch das Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig sichergestellt.

Hier können Sie Pressebilder des Alvariums in Mölln direkt herunterladen: Pressebilder Mölln

Erste forensische Studie zur Reerdigung: doi.org/10.1007/s00194-023-00681-6 


Kartenansicht der Alvarien, Partner-Bestattungsinstitute und -Friedhöfe: www.meine-erde.de/standorte 

Zur Reerdigung: 

Die Reerdigung ist eine ökologische Bestattungsform, bei der der Körper der verstorbenen Person in einem sargähnlichen Kokon in 40 Tagen natürlich in Erde transformiert wird – erdgasfrei und ohne Zusatz von Chemikalien. Die neue Erde wird dann auf einem Friedhof beigesetzt. MEINE ERDE ist der europaweit bisher einzige Anbieter der neuen Bestattungsform Reerdigung. In einem hierfür konzipierten und vielfach wiederverwendbaren Kokon wird der natürliche Prozess der Transformation des Körpers zu Erde beschleunigt. 

Pressekontakt MEINE ERDE:

Olga Perov, presse@meine-erde.de, Tel. 030 556 538 04