Die Änderung des Bestattungsgesetzes wurde von allen fünf Fraktionen des Landtags gemeinsam eingebracht – CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und SSW – und heute einstimmig beschlossen. Dass Parteien quer durch das politische Spektrum diesen Schritt gemeinsam gehen, unterstreicht die Breite der Unterstützung für die neue Bestattungsform.
Dem Beschluss vorausgegangen war eine sorgfältige, mehrjährige Erprobungsphase, die das Ministerium für Justiz und Gesundheit genehmigt hatte. Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig führt die wissenschaftliche Erforschung in der Erprobungsphase durch. Mehr als 80 Verstorbene aus 14 Bundesländern wurden inzwischen in den Alvarien von MEINE ERDE in Mölln und Kiel reerdigt. Dies zeigt, wie groß das Interesse an dieser Bestattungsalternative in ganz Deutschland ist. Die Alvarien befinden sich auf kirchlichen Friedhöfen der ev.-luth. Nordkirche. Sowohl die Nordkirche als auch das katholische Erzbistum Hamburg bewerten die neue Bestattungsform positiv.
Lara Kiel von Himmelspforte Bestattungen in Itzehoe hat mit ihren Kolleginnen bereits mehrere Reerdigungen begleitet. Sie begrüßt die Aufnahme ins Bestattungsgesetz:
»Die Nachfrage zeigt, dass sich immer mehr Menschen mit dieser Form des Abschieds identifizieren und sich damit wohler fühlen. Eine klare gesetzliche Grundlage schafft Sicherheit für Angehörige, Bestatterinnen und Bestatter sowie alle weiteren Beteiligten. Dadurch haben Menschen die Freiheit, eine Bestattungsform zu wählen, die ihren persönlichen Werten und Vorstellungen entspricht.«
Pablo Metz, Geschäftsführer von MEINE ERDE:
»Das ist ein historischer Moment für die deutsche Bestattungskultur. Alle, die sich die Reerdigung gewünscht und für sie engagiert haben, können sich darauf verlassen, dass diese Möglichkeit bleibt. Wir hoffen, dass andere Bundesländer dies als Einladung verstehen, diesen Weg ebenfalls zu öffnen.«
Pröpstin Almut Witt, ev.-luth. Kirchenkreis Altholstein:
»Als Kirchenkreis und ich persönlich als Pröpstin freue mich, dass es nun mit der Gesetzesänderung Klarheit und Zukunft für die Bestattungsform der Reerdigung gibt. Das ermöglicht uns auch auf dem Eichhof eine längerfristige Perspektive und den Ausbau der bisherigen Kapazitäten. Die bisher gemachten Erfahrungen mit der Reerdigung zeigen, dass sich die Erwartungen nach einer klimafreundlichen Bestattungsart erfüllen. Ich freue mich, dass wir damit den Menschen eine dem Trauerprozess angemessenen Abschiedsform ermöglichen.«
Mit dem heutigen Beschluss nimmt Schleswig-Holstein eine Vorreiterrolle ein – nicht nur für andere Bundesländer, die derzeit über Reformen ihres Bestattungsrechts beraten, sondern auch für europäische Nachbarn, die die Entwicklung in Deutschland aufmerksam verfolgen.
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Kartenansicht der Alvarien, Partner-Bestattungsinstitute und -Friedhöfe: www.meine-erde.de/standorte
Zur Reerdigung:
Die Reerdigung ist eine neue Bestattungsform, bei der der Körper der verstorbenen Person in einem sargähnlichen Kokon in 40 Tagen in Erde transformiert wird. Die entstehende Erde darf aktuell auf Friedhöfen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern beigesetzt werden. MEINE ERDE ist der europaweit erste Anbieter der neuen Bestattungsform Reerdigung.
In Mölln wurde im Februar 2022 das erste Alvarium Europas eröffnet. Zunächst wurde die Reerdigung in einer zweijährigen Pilotphase in Form einer behördlichen Duldung angeboten. Seit 2024 wird die Reerdigung im Rahmen einer gesetzlichen Erprobungsklausel in Schleswig-Holstein durchgeführt.
Pressekontakt MEINE ERDE:
Olga Perov, presse@meine-erde.de, Tel. 030 209 655 888 -4