Diese Verfügung dient dazu, Ihren Willen hinsichtlich Ihrer Bestattungsform und Beisetzung klar verständlich und bindend festzuhalten. Ihren Wunsch, reerdigt zu werden, können Sie so transparent für Ihre Hinterbliebenen hinterlegen.
Für den Fall, dass die Reerdigung beim Eintreten des Sterbefalls noch nicht in Ihrem Bundesland möglich sein sollte, können Sie in der Reerdigungsverfügung Alternativen hinterlegen.
Die Verfügung ist jederzeit und formlos widerrufbar, sollten Sie Ihre Meinung zu einem späteren Zeitpunkt ändern.